Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Wer auf ein Hörgerät angewiesen ist, steht oft vor der Frage, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche Eigenanteile zu tragen sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen regeln die Kostenübernahme klar, doch die tatsächlichen Leistungen und Zuzahlungen variieren je nach Versicherung und gewähltem Gerät. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelungen für 2026, erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt, worauf Versicherte bei der Antragstellung achten sollten.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Die Versorgung mit Hörgeräten ist für viele Menschen in Österreich ein wichtiges gesundheitliches Thema. Ob durch altersbedingte Schwerhörigkeit oder andere Ursachen – ein geeignetes Hörgerät kann die Lebensqualität erheblich verbessern. Doch die Kosten für moderne Geräte sind oft beträchtlich, weshalb die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Betroffene zentral ist.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kostenübernahme 2026?

In Österreich regelt das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gemeinsam mit den jeweiligen Satzungen der Krankenversicherungsträger, welche Hilfsmittel – darunter Hörgeräte – übernommen werden. Die gesetzliche Grundlage verpflichtet die Krankenversicherungen, notwendige Hilfsmittel zu einem festgelegten Kassentarif zu bezuschussen. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung durch einen HNO-Facharzt sowie eine audiologische Untersuchung, die den Bedarf belegt. Die genauen Beträge und Bedingungen können je nach Träger – etwa ÖGK, BVAEB oder SVS – leicht variieren.

Was leisten die Krankenkassen im Überblick?

Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sowie andere Versicherungsträger übernehmen für Hörgeräte einen Sockelbetrag, der als Kassentarif definiert ist. Dieser Tarif deckt in vielen Fällen lediglich ein Basisgerät ab, das den grundlegenden medizinischen Anforderungen entspricht. Für beide Ohren kann jeweils ein separater Zuschuss beantragt werden, sofern der Bedarf medizinisch belegt ist. Zudem gibt es in bestimmten Fällen – etwa bei Kindern oder bei beruflich bedingtem Hörverlust – erweiterte Unterstützungsleistungen. Eine individuelle Abklärung beim jeweiligen Versicherungsträger ist daher empfehlenswert.

Welche Zuzahlungen und Eigenanteile fallen für Versicherte an?

Der Kassentarif deckt selten den vollen Preis eines modernen Hörgeräts ab. Wer ein technisch höherwertiges Gerät wünscht – etwa mit Bluetooth-Konnektivität, besserem Sprachverständnis in lauter Umgebung oder diskreterem Design – muss die Differenz zwischen dem Kassenzuschuss und dem tatsächlichen Gerätepreis selbst tragen. Dieser Eigenanteil kann je nach Gerätequalität und Anbieter stark variieren. In manchen Fällen bieten Krankenkassen Zusatzversicherungen oder ergänzende Leistungen an, die einen Teil des Eigenanteils abdecken können. Es lohnt sich, die eigene Versicherungspolizze genau zu prüfen.

Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern

Die Preise für Hörgeräte schwanken je nach Technologieniveau und Anbieter erheblich. Nachfolgend eine Orientierungshilfe zu gängigen Anbietern und Preisklassen in Österreich:


Gerät / Kategorie Anbieter (Beispiele) Geschätzte Kosten (pro Gerät)
Basisgerät (Kassenmodell) Neuroth, Hansaton, Amplifon ca. 500 – 1.000 EUR
Mittelklassegerät Neuroth, Kind Hörgeräte, Geers ca. 1.000 – 2.500 EUR
Premium-Hörgerät Amplifon, Neuroth, Hansaton ca. 2.500 – 4.000 EUR
Kassentarif (ÖGK-Zuschuss) ÖGK ca. 400 – 800 EUR (je Ohr)

Preise, Tarife und Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Vor finanziellen Entscheidungen wird eine eigenständige Recherche empfohlen.

Praktische Schritte zur Beantragung

Wer einen Zuschuss für ein Hörgerät beantragen möchte, sollte zunächst einen HNO-Facharzt aufsuchen und eine entsprechende Verordnung einholen. Danach wird ein Kostenvoranschlag beim gewählten Hörgeräteakustiker eingeholt und gemeinsam mit der Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Viele Träger bieten auch die Möglichkeit, diesen Prozess online oder über eine Servicestelle abzuwickeln. Wichtig ist, vor dem Kauf eine Kostenzusage der Kasse einzuholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die Kostenübernahme für Hörgeräte in Österreich folgt einem strukturierten System, das Versicherten eine Grundversorgung sichert. Wer über den Kassentarif hinaus bessere Technologie nutzen möchte, muss mit einem Eigenanteil rechnen. Ein direkter Vergleich verschiedener Anbieter sowie ein offenes Gespräch mit dem Versicherungsträger helfen dabei, die beste Entscheidung für die eigene Situation zu treffen.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für individuelle Empfehlungen und Behandlungsentscheidungen an eine qualifizierte medizinische Fachkraft.